Label GIMB

Allgemeine Kriterien für GIMB-Projekte

Ihrer Organisation kann die Erlaubnis zur Nutzung des Labels GIMB verwehrt werden, wenn der Antrag nicht den geforderten Kriterien entspricht.

  • Stichhaltigkeit des Projekts: Die Stichhaltigkeit betrifft die Übereinstimmung des geplanten Projekts mit den Zielen des GIMB-Plans sowie dem tatsächlichen Bedarf vor Ort. Es ist wichtig, schon zu Beginn der Projektplanung klare Ziele zu haben. Falls es zu Veränderungen hinsichtlich der ursprünglich identifizierten Probleme oder hinsichtlich des Kontexts (physisch, politisch, ökonomisch, sozial, ökologisch oder institutionell) kommt, muss eine Aktualisierung oder neue Ausrichtung vorgenommen werden.
  • Effektivität des Projekts: Die Effektivität beschreibt das Erreichen der Ziele. Sie ergibt sich aus dem Vergleich der ursprünglich gesetzten Ziele mit den erhaltenen/erwarteten Zielen. Von Bedeutung ist hier, die Abstände zu messen und zu analysieren.
  • Effizienz des Projekts: Die zentrale, vom Kriterium der Effizienz gestellte Frage lautet: „Wurde das Projekt optimal umgesetzt?“ Es stellt die Frage nach der vorteilhaftesten Verwendung der Mittel und Ressourcen, um das Projekt erfolgreich durchzuführen.
  • Wirkung des Projekts: Die Untersuchung der Wirkung beschreibt die Messung der mittel- und langfristigen erreichten/erwarteten Auswirkungen der Aktion. Das heißt, alle signifikanten und dauerhaften Veränderungen im Leben und im Umfeld der direkt oder indirekt am Projekt beteiligten Personen (und Personengruppen). Sie misst auch, ob Auswirkungen des Projekts geplant wurden, die über dessen Ende hinausreichen.
  • Sichtbarkeit des Projekts: Eine effiziente Kommunikation erfordert einen Kommunikationsplan, um eine optimale Sichtbarkeit des Projekts (auf lokaler und/oder landesweiter Ebene) zu gewährleisten. Die Kommunikation muss bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf den GIMB-Bezug und das GIMB-Label hinweisen.
  • Deckungsgrad des Projekts: Der Deckungsgrad misst den Anteil der Zielgruppe des Projekts an der potenziell erreichbaren Bevölkerung. Man möchte wissen, ob man alle Personen (und Personengruppen) erreichen kann, die eventuell von dem Projekt profitieren könnten.
  • Umfassender Charakter des Projekts: Das Projekt muss beide Bereiche von GIMB umfassen: Es handelt sich darum, mehrere kohärente Maßnahmen für eine ausgewogene Ernährung und körperliche Betätigung anzubieten. Auch wenn die Aktivitäten vor Ort zeitlich versetzt stattfinden können, sollte ein Gleichgewicht zwischen den beiden Bereichen vorgesehen werden.
  • Beachtung der landesweiten Empfehlungen hinsichtlich einer ausgewogenen Ernährung und körperlichen Betätigung.
  • Ausgewogenes Ernährungsangebot: Sofern das Projekt die Zubereitung und/oder Verteilung von Mahlzeiten oder anderen Lebensmitteln vorsieht, sollte die Einrichtung darauf achten, dass diese Speisen in ernährungswissenschaftlicher Hinsicht ausgewogen sind.
  • Angebot einer gesundheitsförderlichen körperlichen Betätigung: Training, körperliche Übungen und Spiele müssen so konzipiert sein, dass sie die körperliche Gesundheit fördern und dürfen für die Gesundheit der Teilnehmer weder schädlich noch gefährlich sein.
  • Einbindung von Maßnahmen zur Gleichberechtigung im Gesundheitsbereich: Das Projekt enthält Elemente, um die gesellschaftliche Ungleichheit im Gesundheitsbereich zu bekämpfen. Das Prinzip „Zugang für alle“ ist die Basis. Konkret handelt es sich darum, sicherzustellen, dass jedermann Zugang zu einer ausgewogenen Ernährung und körperlichen Betätigung hat, unabhängig von seiner Herkunft und seinem sozialen Umfeld.
  • Detaillierte Beschreibung des Projekts: Die Aktion, für die die Verwendung des Labels beantragt wird, muss dem Exekutiv-Komitee detailliert mithilfe des Formulars im Anhang beschrieben werden. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Aktion an die GIMB-Bewertungsstelle des Ministeriums für Gesundheit geschickt werden.
  • Projektbewertung/-bericht: Die Verantwortlichen verpflichten sich, mithilfe des Selbstevaluations-Blatts eine kurze Bewertung des Projekts beizufügen. Dabei geht es auch darum, Bildelemente (Fotos, Videos, Flyer …) zu übermitteln, um sie auf unseren Kommunikations- und Werbeplattformen einstellen zu können.
  • Finanzielle und kommerzielle Aspekte des Projekts. Das Label darf nicht zu kommerziellen oder Gewinn-Zwecken verwendet werden. Die direkte oder indirekte Werbung für ein Produkt oder eine Marke mithilfe des Labels ist verboten. Der Veranstalter kann jedoch finanzielle Unterstützung für Aktivitäten erhalten, die die allgemeinen Kriterien des GIMP-Projekts einhalten. Hierzu muss eine besondere Anfrage an die Bewertungsstelle gerichtet werden.
  • Faktoren für eine Ablehnung:
    • Der Antrag hält nicht die geforderte Frist von 6 Wochen zwischen der Antragstellung (Übermittlung) und dem Beginn des Projekts ein.
    • Das Thema des Projekts liegt außerhalb des GIMB-Programms.
    • Das Projekt dient keinem allgemeinnützigen Ziel.
    • Das Projekt ist therapeutischer oder heilender Natur (außer bei begleitenden Maßnahmen der Sekundär- und Tertiärprävention).
    • Die Verwendung des Labels ist kommerzieller Natur.

Beachtung der allgemeinen Nutzungsbedingungen des GIMB-Labels

  • Die Verantwortlichen verpflichten sich, die allgemeinen Nutzungsbedingungen des Labels zu beachten:
  • Die Nutzung des Labels unterliegt der Genehmigung durch die GIMB-Koordinierungsstelle des Ministeriums für Gesundheit.
  • Die Nutzung des GIMB-Labels ist auf den Zeitraum der Laufzeit des Projekts beschränkt, wie er im ursprünglichen Antrag mitgeteilt wurde. Im Fall einer verlängerten oder wiederaufgenommenen Nutzung des Labels muss im Vorfeld die entsprechende Genehmigung eingeholt werden.
  • Das Label darf nicht zusammen oder in der Nähe mit Logos oder Marken erscheinen, die für Produkte stehen, die mit der Gesundheitsförderung unvereinbar sind (Alkohol, Tabak …).
  • Das Aussehen des Labels darf vom Nutzer nicht verändert werden (Farbe, Abbildung und Slogan). Nur die Maße dürfen dem jeweiligen Support angepasst werden.
  • Die GIMB-Bewertungsstelle behält sich das Recht vor, die Nutzungsgenehmigung zurückzuziehen, wenn die Nutzungsbedingungen oder der allgemeine Charakter des Projekts nicht oder nicht mehr eingehalten werden. Im Fall einer Aussetzung oder Rücknahme der Nutzungsgenehmigung für das Label hat der Nutzer keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.

Beachtung des Datenschutzes

Das GIMB-Team ist an die Gesetzgebung hinsichtlich der Verarbeitung insbesondere persönlicher Daten gebunden:

  •  An die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (nachfolgend DSGVO);
  • An das Gesetz vom 1. August 2018 über die Organisation der Nationalen Datenschutz-Kommission und die Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

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