Lebensmittel-Kennzeichnung
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Kennzeichnungen finden sich auf allen Lebensmitteln (tierischen und/oder pflanzlichen Ursprungs), die fertig verpackt und für den Endverbraucher bestimmt sind.
Welche Informationen finde ich auf der Verpackung meiner Lebensmittel?
- Den Namen des Lebensmittels;
- Die Menge bestimmter Inhaltsstoffe;
- Die Liste der Zutaten;
- Angaben über bestimmte Stoffe oder Produkte, die Allergien oder Intoleranzen hervorrufen können;
- Die Aufbewahrungsbedingungen;
- Die Gebrauchsanweisung;
- Das Nettogewicht;
- Die Herkunft;
- Die LOT-Nummer.
Alle diese Informationen sind in der Europäischen Union gemäß der EU-Verordnung (Nr. EU 1169/2011) zwingend vorgeschrieben. Die LOT-Nummergeht auf eine luxemburgische Regelung zurück.
… und welche Informationen befinden sich nicht auf der Verpackung?
Die Verordnung umfasst das Verbot, den Käufer in die Irre zu führen oder den Lebensmitteln medizinische Wirkungen zuzuschreiben. Die Angaben dürfen den Lebensmitteln keine Wirkungen zuschreiben, die sie nicht haben, oder suggerieren, dass sie über besondere Eigenschaften verfügen, obwohl alle Lebensmittel dieses Typs die gleichen Eigenschaften haben.
Was enthält die Liste der Zutaten?
Die Zutaten sind immer in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil aufgeführt: Die Erstgenannte ist immer die mit dem größten Gewichtsanteil. Werden Zutaten hervorgehoben oder sind Teil des Produktnamens, muss ihr Anteil in Prozent aufgeführt sein.
Bestimmte Stoffe oder Produkte, die Allergien oder Intoleranzen hervorrufen können, müssen unbedingt auf der Verpackung angegeben sein, beispielsweise Gluten (unter Angabe der Getreideart, aus der das Gluten stammt), Krustentiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Nüsse (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien oder Macadamianüsse), Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinensamen und Weichtiere.
Was bedeutet das Mindesthaltbarkeits- oder Mindestverbrauchsdatum?
„A consommer de préférence avant le / mindestens haltbar bis“ entspricht dem Mindesthaltbarkeitsdatum.
Es handelt sich um das Datum, bis zu welchem der Hersteller die Qualität (Geschmack, Farbe und Geruch) des Produkts garantiert.
Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bleiben im Prinzip auch nach diesem Datum für eine gewisse Zeit genießbar (Beispiele: Müsli, Reis oder Gewürze).
„A consommer jusqu’au / zu verbrauchen bis“ entspricht dem Mindestverbrauchsdatum.
Es handelt sich um das Datum, bis zu welchem das Produkt genießbar ist. Dieses Datum darf nicht überschritten werden. (Beispiele: Fleisch, Eier oder Fisch).
Wie kann man sich in der Nährwertkennzeichnung zurechtfinden?
Die Nährwertkennzeichnung umfasst den Brennwert und den Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiss und Salz. Bitte sehen Sie hierzu auch auf unserer sich eigens mit dieser Frage beschäftigenden Seite nach.
Seit dem 7. Mai 2021 können auch luxemburgische Lebensmittelhersteller den Nutri-Score auf ihren Verpackungen benutzen. Dieses Hilfsmittel erleichtert dem Verbraucher die Wahl, indem es die Nährwertangaben besser lesbar und verständlich macht, außerdem ermöglicht es verschiedene Produkte innerhalb einer Kategorie zu vergleichen.
Dank eines Buchstabens und einer Farbe wird der Verbraucher über die Nährwertqualität eines Produkts informiert. Jedes Produkt wird dabei auf einer 5-stufigen Skala bewertet von:
- dem ernährungsphysiologisch am günstigsten Produkt (Klassifizierung A).
- bis zum ernährungsphysiologisch eher ungünstigsten Produkt (Einstufung E).
Die Punktzahl und die Produktplatzierung werden anhand einer Formel berechnet, die die folgenden Faktoren berücksichtigt
- Zu bevorzugende Nährstoffe und Lebensmittel: Ballaststoffe, Eiweiß, Obst und Gemüse, Hülsenfrüchte, Nüsse, Ballaststoffe, Oliven-, Nuss- und Rapsöl.
- Zu begrenzende Nährstoffe: Energie, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Salz.
Was bedeutet die auf der Verpackung angegebene Herkunft der Lebensmittel?
Eine detaillierte Erklärung zur Herkunft kann auf der Website der Abteilung für Lebensmittelsicherheit der Gesundheitsbehörde konsultiert werden.
In welchen Sprachen müssen in Luxemburg die obligatorischen Informationen auf dem Etikett abgedruckt sein?
Eine detaillierte Erklärung zu den obligatorischen Sprachen kann auf der Website der Abteilung für Lebensmittelsicherheit der Gesundheitsbehörde konsultiert werden.
In Luxemburg müssen die Informationen auf Lebensmittel-Etiketten in französischer, deutscher oder luxemburgischer Sprache abgedruckt sein. Die obligatorischen Informationen müssen also mindestens in einer dieser drei Sprachen verzeichnet sein.
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