Die nährwert-und gesundheitsbezogenen Angaben
Was sagen Hinweise wie „ohne Zucker“, „Energiearm“, „hoher Ballaststoffgehalt“, „gut für die Knochen“, „beruhigend“ wirklich aus …?
Diese Hinweise werden nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben genannt. Sie haben das Ziel, anzugeben, zu suggerieren oder nahe zu legen, dass ein Lebensmittel besondere nährwert- und gesundheitsbezogene Eigenschaften besitzt. Hierzu wurde eine Liste mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben erstellt, deren Verwendung erlaubt ist.
Diese Angaben reichen jedoch nicht aus, um festzulegen, ob ein Produkt gut oder schlecht für die Gesundheit ist. Das Grundprinzip der Ernährung lautet, dass es keine „guten“ oder „schlechten“ Lebensmittel gibt, sondern vielmehr „gute“ und „schlechte“ Ernährungsweisen. Alle Lebensmittel können Bestandteil einer Ernährungsweise sein, die auf lange Sicht ausgewogen ist.
Die nährwertbezogenen Angaben
(nicht erschöpfende Liste)
hinsichtlich Zucker:
- „Zuckerarm“: dieses Produkt enthält nicht mehr als 5 g/100 g oder 2,5 g / 100 ml.
- „Zuckerfrei“: dieses Produkt enthält nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml.
- „ohne Zuckerzusatz“: enthält keine zugesetzten Einfach-/Mehrfachzucker oder Süßstoffe.
hinsichtlich Fetten:
- „Fettarm“: wenn das Produkt nicht mehr als 3 g / 100 g oder 1,5 g / 100 ml Fett enthält.
- „Fettfrei/ohne Fett“: wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 g / 100 g oder 100 ml enthält.
- „arm an gesättigten Fettsäuren“: wenn die Summe der im Produkt enthaltenen gesättigten Fettsäuren und der trans-Fettsäuren nicht über 1,5 g / 100 g oder 0,75 g / 100 ml und nicht mehr als 10 % Energie liefert.
hinsichtlich Salz:
- „Natriumarm/Kochsalzarm“: dieses Produkt enthält nicht mehr als 0,12 g Natrium oder die entsprechende Menge Salz pro 100 g oder 100 ml.
- „ohne Natrium oder ohne Salz“: dieses Produkt enthält nicht mehr als 0,005 g Natrium oder die entsprechende Menge Salz pro 100 g oder 100 ml.
hinsichtlich des Brennwerts:
- „Energiearm“: höchstens 40 kcal / 100 g bei festen und höchstens 20 kcal / 100 g bei flüssigen Lebensmitteln
hinsichtlich der Ballaststoffe:
- „Ballaststoff-quelle“: wenn das Produkt mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 g oder 1,5 g pro 100 kcal enthält.
- „hoher Balaststoffgehalt“: wenn das Produkt mindestens 6 g Ballaststoffe pro 100 g oder 3 g pro 100 kcal enthält.
hinsichtlich Proteinen:
- „Proteinquelle“: wenn mindestens 12 % des physiologischen Brennwerts des Lebensmittels von Proteinen erzeugt werden.
- „hiher Proteingehalt“: wenn mindestens 20 % des physiologischen Brennwerts des Lebensmittels von Proteinen erzeugt werden.
einige weitere Angaben:
- „leicht/light“ an (Nährstoff): mit um 30 % reduziertem Gehalt des betreffenden Nährstoffs im Vergleich zu einem vergleichbaren Produkt. Sie muss von einem Hinweis auf die Eigenschaft(en) versehen sein, die zu diesem leichteren Gehalt des Lebensmittels führt/führen.
Die gesundheitsbezogenen Angaben
Die gesundheitsbezogenen Angaben müssen auf wissenschaftlichen Beweisen beruhen, die die Verbindung zwischen dem genannten Stoff und seiner Wirkung auf die Gesundheit belegen. Es besteht eine EU-Positivliste mit den genehmigten Angaben. Hier einige Beispiele:
- „Gut für die Knochen“: Man findet sie auf Lebensmitteln, die Kalzium enthalten, zusammen mit dem Hinweis, dass Kalzium zur Stärkung der Knochen beiträgt.
- „Magnesium hilft dabei, die Müdigkeit zu überwinden“: Man findet sie auf Lebensmitteln, die Magnesium enthalten.
Das Front-of-pack Labelling (FOP) / Hinweise auf der Vorderseite der Verpackung
Eine Erklärung zu den Ausdrucks- und Darstellungsformen des Nährwerts und der Nährstoffmengen ist auf der Website der Abteilung für Lebensmittelsicherheit der Gesundheitsbehörde verfügbar.
Der Nutri-Score
Ein neues Hilfsmittel, das bei der Auswahl von Lebensmitteln helfen kann, ist der Nutri-Score, den Sie auf einigen Lebensmittelprodukten finden.
Das Ziel des Nutri-Score ist es, die Nährwertkennzeichnung lesbarer und verständlicher zu machen sowie verschiedene Produkte innerhalb einer Kategorie zu vergleichen.
Hersteller, die dies wünschen, können diese Logo auf der Verpackung ihrer Produkte benutzen.
Es ist ein 5farbiges Logo auf der Vorderseite der Produkte.
Dank eines Buchstabens und einer Farbe wird der Verbraucher über die Nährwertqualität eines Produkts informiert. Jedes Produkt wird dabei auf einer 5-stufigen Skala bewertet von :
- dem ernährungsphysiologisch am günstigsten Produkt (Klassifizierung A).
- bis zum ernährungsphysiologisch eher ungünstigsten Produkt (Einstufung E).
Die Punktzahl und die Produktplatzierung werden anhand einer Formel berechnet, die die folgenden Faktoren berücksichtigt
- Zu bevorzugende Nährstoffe und Lebensmittel: Ballaststoffe, Eiweiß, Obst und Gemüse, Hülsenfrüchte, Nüsse, Ballaststoffe, Oliven-, Nuss- und Rapsöl.
- Zu begrenzende Nährstoffe: Energie, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Salz.
Die Berechnung wird für 100 g / 100ml des Produkts durchgeführt.
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